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DTZ ab 1. November 2026: Schreiben zählt mit

Ab dem 1. November 2026 gilt im Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) eine neue Regel dafür, wann das Niveau B1 erreicht ist. Der Teil Schreiben kann danach nicht mehr einfach unter den Tisch fallen. Hier liest du, was genau im Bundesgesetzblatt steht und was das für deinen Brief bedeutet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neu ab 1.11.2026: Für B1 brauchst du wie bisher B1 im Sprechen und B1 in einem der Bereiche „Hören/Lesen“ oder „Schreiben“. Neu ist, dass du im anderen dieser beiden Bereiche mindestens A2 brauchst [1].
  • Bisher galt für diesen anderen Bereich kein Mindestniveau [2].
  • Rechtsgrundlage ist die Änderungsverordnung vom 13. Oktober 2026, BGBl. 2026 I Nr. 306, veröffentlicht am 20. Oktober 2026 [1].
  • Die genauen Regeln für deine Prüfung erfährst du bei deiner Prüfungsstelle.

Was bisher galt

In § 10 Absatz 1 der Prüfungsverordnung für den DTZ (IntTestV) steht bis zum 31. Oktober 2026: Die Kompetenzstufe B1 ist erreicht, wenn im Bereich „Sprechen“ sowie in mindestens einem der Bereiche „Hören/Lesen“ oder „Schreiben“ die Kompetenzstufe B1 erreicht ist [2].

Für den dritten Bereich gab es also keine Untergrenze. Wer B1 im Sprechen und B1 im Hören/Lesen hatte, kam auf B1, auch mit einem sehr schwachen oder leeren Brief.

Was ab 1. November 2026 gilt

Die Verordnung ersetzt § 10 Absatz 1 IntTestV. Der entscheidende Satz lautet im neuen Wortlaut [1]:

„Dabei ist die Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen erreicht, wenn 1. im Fertigkeitsbereich „Sprechen“ sowie in mindestens einem der Bereiche „Hören/Lesen“ oder „Schreiben“ die Kompetenzstufe B1 und 2. im verbleibenden Fertigkeitsbereich der zweiten Alternative nach Nummer 1 mindestens die Kompetenzstufe A2 erreicht ist.“

Artikel 2 bestimmt: „Diese Verordnung tritt am 1. November 2026 in Kraft.“ [1]

Einfach gesagt: Sprechen B1 + (Hören/Lesen oder Schreiben) B1 + der übrige Bereich mindestens A2.

Beispiele: Welche Kombinationen ergeben B1?

Die Tabelle haben wir aus dem Verordnungstext [1] abgeleitet. Sie ersetzt keine Auskunft deiner Prüfungsstelle.

Sprechen Hören/Lesen Schreiben B1 nach neuer Regel?
B1 B1 B1 ja
B1 B1 A2 ja
B1 A2 B1 ja
B1 B1 unter A2 nein (bisher: ja)
B1 unter A2 B1 nein (bisher: ja)
B1 A2 A2 nein (wie bisher)
unter B1 beliebig beliebig nein (wie bisher)

Was die Verordnung nicht sagt

  • Keine Begründung im Verordnungstext: Das Bundesgesetzblatt enthält nur die neue Regel und das Datum des Inkrafttretens [1].
  • Ab welcher Prüfung die Regel gilt: Die Verordnung selbst enthält dazu keine eigene Regel. Laut BAMF gilt die neue Regel für DTZ-Prüfungen ab dem 1. November 2026 [4]. Im Einzelfall fragst du deine Prüfungsstelle.
  • Nichts Neues zu A2: Die Änderung betrifft nur die Frage, wann B1 erreicht ist [1].
  • Die Gesetzesdatenbank zeigte am 20.10.2026 noch den bisherigen Text von § 10 IntTestV [2]. Die neue Fassung gilt ab dem 1.11.2026 [1].

Was das für deinen Brief bedeutet

Der DTZ besteht aus einer schriftlichen Prüfung von 100 Minuten und einer mündlichen Paarprüfung von etwa 15 Minuten. Geprüft werden Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen [3]. Wenn dein Brief nicht dein B1-Bereich ist, muss er jetzt trotzdem mindestens A2 erreichen. Ein leeres Blatt oder ein Text, der kaum zur Aufgabe passt, reicht dann nicht mehr für B1. → Was „mindestens A2“ konkret für deinen Brief heißt: DTZ-Brief: mindestens A2

Was du jetzt tun kannst:

  1. Schreib zu echten Alltagssituationen. Unsere Schreibanlässe decken typische Themen ab: Vermieter, Arbeit, Kita, Arzt, Behörde. Jede Aufgabe nennt eine Situation und vier Punkte, die dein Brief behandeln soll.
  2. So ist ein Brief aufgebaut: Anrede, Grund, Hauptteil, Schluss, Gruß. → DTZ-Brief schreiben
  3. Lass deinen Text prüfen. Unsere KI prüft Satz für Satz und gibt dir eine Rückmeldung in deiner Sprache, dazu eine grobe Niveau-Schätzung. Sie ist nur eine grobe Einschätzung, keine Prognose für die Prüfung, und kann zu hoch liegen. Wenn du unsicher bist, frag deine Kurslehrkraft. Mehr dazu: Wie wird der DTZ-Brief bewertet?

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Häufige Fragen

Ab wann gilt die neue DTZ-Regel?

Ab dem 1. November 2026. So steht es in Artikel 2 der Verordnung (BGBl. 2026 I Nr. 306) [1].

Muss ich ab dann in allen Bereichen B1 haben?

Nein. Du brauchst B1 im Sprechen und B1 in einem der Bereiche „Hören/Lesen“ oder „Schreiben“. Im anderen dieser beiden Bereiche brauchst du mindestens A2 [1].

Kann ich den Schreibteil noch leer lassen?

Nicht, wenn du B1 willst und Schreiben dein „anderer“ Bereich ist: Dort brauchst du ab dem 1.11.2026 mindestens A2 [1].

Gilt die neue Regel schon für meine Prüfung im Oktober?

Laut BAMF gilt die neue Regel für DTZ-Prüfungen ab dem 1. November 2026 [4]. Die Verordnung tritt am 1.11.2026 in Kraft [1]. Im Einzelfall fragst du deine Prüfungsstelle.

Wie hilft mir Almanio?

Du schreibst DTZ-typische Briefe und E-Mails, und unsere KI prüft sie in Sekunden: Korrektur Satz für Satz, Rückmeldung in 7 Sprachen und eine grobe Niveau-Schätzung. Kostenlos bekommst du 3 Schreibanlässe und 1 Check pro Tag. Eigene Texte prüfst du mit Almanio Pro (bald verfügbar). Wir sind keine Prüfungsstelle, und die Schätzung ist keine offizielle Bewertung.

Quellen

  1. Verordnung zur Änderung der Integrationskurstestverordnung vom 13. Oktober 2026, BGBl. 2026 I Nr. 306 vom 20.10.2026: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/306/VO.html (Regelungstext als PDF, abgerufen am 20.10.2026)
  2. § 10 IntTestV (bis 31.10.2026 geltende Fassung): https://www.gesetze-im-internet.de/inttestv/__10.html (abgerufen am 20.10.2026)
  3. § 3 IntTestV (Prüfungsumfang und Prüfungsdauer): https://www.gesetze-im-internet.de/inttestv/__3.html (abgerufen am 20.10.2026)
  4. BAMF, Trägerrundschreiben Integrationskurse 17/26 vom 22.10.2026 (Änderung der IntTestV, DTZ-Prüfungen ab dem 01.11.2026): https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/Traegerrundschreiben/2026/traegerrundschreiben-17_20261022.pdf (abgerufen am 26.10.2026)

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